Infos zur Mitgliedschaft
Vielen Dank für Ihr Interesse am SSV Forchheim. Um allen unseren Mitgliedern die Teilnahme am Training zu ermöglichen, behalten wir uns vor einen temporären ggf. abteilungsspezifischen Aufnahmestopp zu verhängen, wenn unsere Kapazitäten (Wasserzeiten) ausgelastet sind. Die Mitgliedschaft in einer Abteilung ist daher grundsätzlich nur mit Einverständnis des Abteilungsleiters möglich. Um in einer unserer Nachwuchsschwimmgruppen aufgenommen zu werden, ist die Teilnahme an einem Vorschwimmen nötig. Zudem empfehlen wir allen Sportlern vor dem Beitritt in unseren Verein die Teilnahme an bis zu drei Schnuppertrainingseinheiten.
Diese sind bereits absolviert und Sie (oder Ihr Kind) möchten dem Verein beitreten?
Bitte laden Sie sich unser Beitrittsformular herunter, füllen es sorgfältig aus und geben es im Training beim Übungsleiter ab.
Alternativ können Sie das Formular auch per Post an unsere Postfach-Adresse (SSV Forchheim, Postfach 3, 91291 Forchheim) senden (bitte kein Einschreiben). Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass sich dadurch der Beginn der Mitgliedschaft evtl. verzögern kann und eine Teilnahme am Training aus versicherungstechnischen Gründen ggf. erst verspätet möglich ist.
Wir benötigen auf dem Formular eine Originalunterschrift. Deshalb können wir per E-Mail zugeschickte Anträge nicht akzeptieren. Aufnahmegebühren und Beiträge
Monatliche Mitgliedsbeiträge
Einzelmitgliedschaft 9,50€
Familienstaffelung
- Mitgliedschaft 9,50€
- Mitgliedschaft 7,00€
- Mitgliedschaft 5,50€
Familienbeitrag max. 23,00€
Die Familienstaffelung kann für folgende Personengruppen beantragt werden:
- Ehepaare und ggf. die zur Familie gehörenden Kinder
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) und ggf. zur Familie gehörende Kinder
- Unverheiratete Eltern mit Kindern, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Ein Elternteil und dessen Kinder
- Zwei oder mehrere Kinder, die dieselbe sorgeberechtigte Person haben oder in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
Dabei gilt, dass maximal zwei Erwachsene Berücksichtigung in der Familienstaffelung finden. Als „zur Familie gehörende Kinder“ werden Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres betrachtet, für die entweder Sorgerechtspflicht besteht oder die in derselben häuslichen Gemeinschaft leben.
Der Mitgliedsbeiträge einer Familie können nur von demselben Konto abgebucht werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich jeden ersten Dienstag im zweiten Monat des jeweiligen Quartals per Lastschrift eingezogen.
Je Mitglied ist eine einmalige Aufnahmegebühr von € 12,00 fällig.
Tauchen
Für Mitglieder der Tauchabteilung wird zusätzlich für die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) eine Gebühr von € 2,30/Monat erhoben. Dies schließt eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Hotline für Tauchunfälle und eine monatliche Zeitschrift ein. Mitglieder, die ausschließlich schnorcheln und kein Gerätetauchen machen, müssen diese Gebühr nicht zahlen.
Die Mitgliedschaft gilt für die Dauer eines Kalenderjahres und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 1 Monat zum 31.12. schriftlich gegenüber der Vorstandschaft erklärt werden. Dabei ist der Vereinsausweis und bei Tauchern die VDST-Mitgliedskarte abzugeben. Die jeweiligen Satzungen finden sich unter www.ssvforchheim.de.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten dem Verein zeitnah mit. Änderungen an Adresse, Telefonnummer oder Email-Adresse können selbst im WebClub vorgenommen oder alternativ per Email an mitgliederverwaltung@ssv-forchheim.de gesendet werden. Für eine Änderung der Bankverbindung benötigen wir zwingend eine Originalunterschrift, daher muss dies schriftlich erfolgen.
Fragen zur Mitgliedschaft ?
Schauen Sie unsere FAQs an. Sollten Sie Ihre Antwort nicht finden, senden Sie uns Ihr Anliegen gerne über unser Kontaktformular.